Neue BImSchV: Für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine endet 2012 die Nachweispflicht
Fristen für Austausch oder Nachrüstung beginnen 2014
Bis spätestens 31. Dezember 2012 müssen rund 15 Millionen Besitzer von
Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen ihrem Schornsteinfeger gegenüber den
Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Mindestanforderungen hinsichtlich
Staub und Kohlenmonoxid (CO) erfüllt. Auf diesen wichtigen Passus der neuen
Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die am 22. März 2010 in Kraft
getreten ist, weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
hin, der die Hersteller der Geräte vertritt.
Der Nachweis über die Einhaltung der geforderten
Emissionsgrenzwerte kann eine Herstellerbescheinigung sein, die der Ofenbesitzer
entweder direkt beim Hersteller erhält oder in einer Online-Datenbank abrufen
kann, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und die unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar ist.
„Für viele ältere Modelle jedoch“, so Dipl.-Ing. Frank
Kienle, Geschäftsführer des Verbandes, „kann eine Messung durch den
Schornsteinfeger notwendig sein, da für diese Geräte in der Vergangenheit keine
Staubmesswerte ermittelt wurden. Für die Durchführung einer solchen Messung
bleibt Zeit bis Ende 2013. Danach wird es ernst: Sollte der Ofen die Grenzwerte
bzw. die Bestandsschutzwerte nicht erfüllen, ist er mit einem Staubfilter
auszustatten oder muss ausgetauscht werden.“
Für den Austausch, die Stilllegung oder eine Nachrüstung
gibt es unterschiedliche Fristen. Entscheidend hierfür ist das Datum der
Typprüfung. Dieses steht auf dem Typenschild, das auf der Feuerstätte angebracht
ist. Für Geräte, deren Typprüfung vor 1975 stattgefunden hat und die den neuen
Anforderungen nicht genügen, ist am 31. Dezember 2014 definitiv Schluss. In
weiteren Schritten – in den Jahren 2017 und 2020 – enden die Fristen für jüngere
Feuerungsanlagen; abschließend 2024 für all jene, die vom 1. Januar 1995 bis zum
21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.
„Wenn eine Feuerstätte schon 30 Jahre oder länger läuft“,
so Frank Kienle, „sollte über eine Modernisierung ohnehin nachgedacht werden.
Die Verbrennungstechnik hat in der Zwischenzeit enorme Fortschritte gemacht.
Nicht nur die Emissionen, auch ihr Wirkungsgrad – und somit der
Brennstoffverbrauch – haben sich seitdem deutlich verbessert. Der Austausch
eines Altgerätes dient also nicht nur dem Klima und der Umwelt, sondern
entlastet auch die Haushaltskasse.“
Weitere Informationen im Internet unter www.ratgeber-ofen.de. Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V. 10.06.2010
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