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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Tiefensee: Energieausweis bringt Kosten-Transparenz und hilft beim Klimaschutz

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag der
Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen auch für
Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf
greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die
einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßte, dass der Bundesrat in
den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist. "Wer
in Zukunft eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, kann die
Energiebilanz des Gebäudes und damit die absehbaren Verbrauchskosten
in seine Entscheidung einbeziehen. Diese Transparenz ist gut. Mit dem
Energieausweis stärken wir den Verbraucher, setzen ein deutliches
Signal für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich und geben wichtige
Impulse für das Baugewerbe. Damit ist der Energieausweis eine wichtige
Ergänzung unseres erfolgreichen CO 2-Gebäudesanierungsprogramms. Nach
bisheriger Schätzung wurden mit Sanierungen im Rahmen des Programms
seit Beginn des Jahres 2006 rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 in der
Gebäudesanierung eingespart. Bis 2020 wollen wir 20 Prozent an CO 2 im
Gebäudebereich einsparen. Insgesamt können Mieter und Eigentümer in
diesem Zeitraum dadurch bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten
einsparen", sagte Tiefensee.

Kern der Neuregelung im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist die
von der Bundesregierung vorgeschlagene Differenzierung bei Bedarfs-
und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Ein auf der
Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses
erstellter so genannter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu
vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht
das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Bei allen übrigen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-
und Verbrauchsausweisen. Für die Übergangszeit gilt die Wahlfreiheit
für alle Wohngebäude. Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen
Bußgeldbewehrung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von
einer unberechtigten Person ausgestellt wird.

Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der
Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue
Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.

Quelle:   Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung   08.06.2007


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